Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen (AGB)

Volkshochschulen Heidenheim & Steinheim am Albuch – Stand: 12.10.2016

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
(Stand: Oktober 2016)

Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der
elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Ver tragspartner ausweisen, sind
keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.
(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur
sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gel ten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für
juristische Personen.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) be dürfen, soweit sich aus diesen
AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes
ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-
Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene
Formularbestätigung verwendet wird.
Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Der Anmeldende ist an seine Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertrags angebot). Der
Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der
vhs zustande oder aber da durch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsan –
gebot abgelehnt hat.
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angege ben, so bedarf eine
Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs ein geht, abweichend von Abs. (2) einer
ausdrücklichen Annahmeerklärung. Er folgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als
abgelehnt.
(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort
oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze (2)
und (4) nicht berührt.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.
(7) Im Falle einer Online-Anmeldung kann der Anmeldende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass er den
„zahlungspflichtig buchen“-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in seinem Browserfenster auf die
vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den ausgewählten
Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert.
(8) Die vhs speichert den Vertragstext, den der Anmeldende gesondert per E-Mail anfordern kann. Der
Anmeldende hat darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion seines
Browsers ausdrucken.
Vertragspartner und Teilnehmer
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs
als Veranstalterin und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende kann das Recht zur
Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese ist der vhs na mentlich zu benennen.
Eine Änderung in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung
nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für den Teilnehmer gelten sämtliche den Vertragspartner betreffende Regelungen sinngemäß.
(3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Vorausset zungen abhängig machen.
(4) Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist der
Vertragspartner verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen eines Bevollmächtigten der vhs
auszuweisen. Ge schieht das aus von dem Vertragspartner zu vertretenden Gründen nicht, kann der
Vertragspartner von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf
Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.
Entgelt und Veranstaltungstermin
(1) Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungstermin und -dauer ergeben sich aus der bei
Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
(2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Auffor derung ergeht nicht. Das
Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.
Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen be stimmten Dozenten
durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstal tung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt
wurde, es sei denn, der Vertragspartner hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung
gerade durch die angekündigte Dozentin.
(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem dem Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort und
Zeitpunkt der Veranstaltung än dern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen
(beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf
besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs.
(3) sinngemäß.
(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.
Rücktritt und Kündigung durch die vhs
(1) Die Mindestzahl der Vertragspartner wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt
mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom
Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 5. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen dem Ver tragspartner
hierdurch nicht.
(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen,
die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht
stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum
Ge samtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Be rechnung der erbrachten
Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den
Vertragspartner ohne Wert ist.
(3) Die vhs wird den Vertragspartner über die Umstände, die ihn nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1)
und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete
Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.
(4) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss entrichtet,
kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag
zurücktreten. Der Vertragspartner schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender An sprüche für die
Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch
€ 20,–. Dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die
vereinbarte Pauschale.
(5) Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere in folgenden Fällen vor:
Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung
der Kündigung durch den Dozent, insbesondere Störung des Informations- bzw.
Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches
Verhalten,
Ehrverletzungen aller Art gegenüber des Dozenten, gegenüber Vertragspartnern oder Beschäftigten
der vhs,
Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks-
oder Religionszugehörigkeit etc.),
Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen
aller Art,
Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die vhs den Vertragspartner auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.
Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht
berührt.
Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner
(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu
beeinträchtigen, hat der Vertragspartner die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu
setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht,
kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der
Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt
nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann
nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre,
insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Vertragspartner wertlos ist.
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(4) Macht der Vertragspartner von einem ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er
bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf seine Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt
werden können.
Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte des
Vertragspartners verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der
Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung,
Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet.
Der Vertragspartner kann dem jederzeit widersprechen.
Widerrufsrecht
„Widerrufsbelehrung (Dienstleistung)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und,
soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse ein] mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-
Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Website [Internet-
Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit
Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang
eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem
Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben
Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem
Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.“
Das Musterformular, das Sie dem Verbraucher zur Ausübung des Widerrufsrechts ebenfalls übersenden
müssen (am besten gleich zusammen mit der Widerrufsbelehrung in der Bestätigungs-E-Mail über die
Vertragsannahme), lautet dann wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es
zurück.)
An
Muster VHS
Musterstraße 11
66666 Musterstadt
Fax: 000-777777
E-Mail:info@muster.de
[hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des
Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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_______________________________________________
Bestellt am ___________________ (*)/erhalten am _______________________(*)
Name des/der Verbraucher(s) ______________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
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_________________________________
_________________________________
_________ _____________________________________________________
Datum Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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(*) Unzutreffendes streichen
Nach wie vor kann der Verbraucher den Widerruf auch per E-Mail oder – neu – telefonisch erklären.
Bitte beachten Sie zum Abschluss, dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt
und insbesondere keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt. Bei Zweifeln und Unklarheiten hinsichtlich
der Umsetzung wenden Sie sich bitte an einen auf den Bereich des E-Commerce-Rechts spezialisierten
Rechtsanwalt vor Ort, idealerweise an einen Fachanwalt für IT-Recht oder für Gewerblichen Rechtsschutz.“