ESF-Fachkursförderung
Berufliche Fortbildung ist ein Anliegen der Europäischen Union.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg bietet daher aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ein „Förderprogramm Fachkurse“ an, mit dem für bestimmte Zielgruppen die Kursgebühr um 30 % reduziert werden kann. Sollten Sie das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben bzw. während des Kurses vollenden, kann die Kursgebühr um 50 % reduziert werden.
Bei Erwerbstätigen ohne Berufsabschluss (keine abgeschlossene Berufsausbildung und kein Studienabschluss) wird die Kursgebühr sogar um 70 % verringert. Wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ebenfalls erfüllt.
Die förderfähige Zielgruppe umfasst:
- Beschäftigte aus Unternehmen; wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden Baden-Württemberg liegen muss
- Unternehmer, Freiberufler sowie Existenzgründer, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnsitz in Baden-Württemberg haben
- Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind
- Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
Nicht förderfähig sind:
- Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Ansprechpartner: Herr Joachim Oelkuch
Telefon: 07321/327-4400
E-Mail: joachim.oelkuch@heidenheim.de