Ermäßigungen

(1) Eine Entgeltermäßigung von 25% auf alle Veranstaltungen – ausgenommen Einzelveranstaltungen, Studienfahrten und Studienreisen (Exkursionen) – erhalten bei Anmeldung auf Nachweis

  1. a) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einer Familie mit mindestens drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren sowie
  2. b) Inhaberinnen und Inhaber des Heidenheimer Förderpasses.

 

(2) Eine Entgeltermäßigung von 10 % auf alle Veranstaltungen – ausgenommen Einzelveranstaltungen, Schülerkurse, Studienfahrten und Studienreisen (Exkursionen) – erhalten Schulkinder, Studierende, Auszubildende, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr oder ähnlichem sowie Arbeitslose und Hilfebedürftige nach dem SGB II und SGB XII.

 

(3) Eine nachträgliche Entgeltermäßigung von 10 %  in Form einer Gutschrift am Ende des Semesters erhalten Mehrfachhörende auf Antrag für die dritte und jede weitere Veranstaltung in einem Semester. Die Veranstaltungen müssen hierbei in absteigender Kostenfolge berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt werden Einzelveranstaltungen, Studienfahrten und Studienreisen (Exkursionen).

 

(4) Der Anspruch auf eine der vorgenannten Entgeltermäßigungen ist bei der Anmeldung geltend zu machen und nachzuweisen.

 

(5) Der Geschäftsbereich „Demografie und Gesellschaft“ der Stadt Heidenheim fördert Kurse, die für ein ehrenamtliches Engagement genutzt werden können, mit 25% der Kosten.