ESF-Fachkursförderung

Berufliche Fortbildung ist ein Anliegen der Europäischen Union.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg bietet daher aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ein „Förderprogramm Fachkurse“ an, mit dem für bestimmte Zielgruppen die Kursgebühr um 30 % reduziert werden kann. Sollten Sie das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben bzw. während des Kurses vollenden, kann die Kursgebühr um 50 % reduziert werden.

Bei Erwerbstätigen ohne Berufsabschluss (keine abgeschlossene Berufsausbildung und kein Studienabschluss) wird die Kursgebühr sogar um 70 % verringert. Wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ebenfalls erfüllt.

Die förderfähige Zielgruppe umfasst:

  • Beschäftigte aus Unternehmen; wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden Baden-Württemberg liegen muss
  • Unternehmer, Freiberufler sowie Existenzgründer, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnsitz in Baden-Württemberg haben
  • Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind
  • Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind

Nicht förderfähig sind:

  • Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.

Ansprechpartner: Herr Joachim Oelkuch
Telefon: 07321/327-4400
E-Mail: joachim.oelkuch@heidenheim.de